Durch die EU oder andere Abkommen mit nicht EU Staaten sind schon viele Grenzen für Urlaubsreisen gefallen. Es gibt auch kaum noch Kontrollen bei der Einreise. Allerdings sollte man einige Punkte als Ferienhausurlauber auch weiterhin noch beachten.
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Zur Abgrenzungen zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen:
Bei Mitnahme von größeren Mengen muss im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft gemacht werden, dass die Waren tatsächlich nur privaten Zwecken dienen. Für mitgeführte Waren aus Nicht-EU-Ländern oder Duty-free-Shops gelten feste Mengenbeschränkungen.