Durch die EU oder andere Abkommen mit nicht EU Staaten sind schon viele Grenzen für Urlaubsreisen gefallen. Es gibt auch kaum noch Kontrollen bei der Einreise. Allerdings sollte man einige Punkte als Ferienhausurlauber auch weiterhin noch beachten.
Gültiger Personalausweis (EU-Bürger), Reisepass
Innerhalb des europäischen Binnenmarktes (Länder des Schengener Abkommens) gibt es keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, allerdings nur für den persönlichen Gebrauch. Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
Am 30. Juni 1999 wurde der Duty-free-Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten auf Flug und Schiffshäfen für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Manche Alkoholprodukte werden allerdings noch zu verbilligten Preisen (aber nicht zollfrei) angeboten. Andere Waren können nach wie vor tax-free eingekauft werden. Obwohl es derzeit keine gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt, kann von Reisenden ein Nachweis darüber verlangt werden, dass die gekauften Waren lediglich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind.