Arriving on a Saturday will increase the number of available properties

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Kroatien

Ferienhausurlaub ist individueller Urlaub. Bis auf wenige Ausnahmen können Sie alle Urlaubsziele von NOVASOL mit dem eigenen PKW erreichen. Das hat den Vorteil, Sie können einpacken was ins Auto geht und Sie sind vor Ort mobil.

Uns liegt daran, dass Sie unbeschadet ans Ziel Ihrer Reise kommen und informieren Sie gern über die wichtigsten Verkehrsregeln in Kroatien.

Fahrzeugdokumente

Für die Anreise nach Kroatien braucht man Führerschein, Fahrzeugschein und einen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug.

Tempolimit

In geschlossenen Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h, PKW mit Wohnwagen 80 km/h. Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h Regen: bei nassen Straßen sollte die Geschwindigkeit verringert und angepasst werden.

Wichtige Informationen

  • auch tagsüber müssen die Lichter am Auto angeschaltet sein
  • das Handy darf beim Fahren nicht benutzt werden!
  • die Alkoholpromillegrenze im Blut liegt bei 0,0 Promille!
  • die Benutzung der Sicherheitsgurte ist Pflicht

Tankstellen

Sind täglich von 7 bis 17 oder 18 Uhr geöffnet; in der Sommersaison bis 22 Uhr; die diensthabenden Tankstellen in größeren Städten sowie die Tankstellen entlang der Hauptreiserouten sind rund um die Uhr geöffnet; alle Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 98, Normal und Euro Diesel, in größeren Städten auch Gas.

Maut

Maut wird auf alle Autobahnstrassen; auf der Schnellstraße Rijeka-Kupjak, im Ucka-Tunnel,Sv. Rok-Tunnel und auf der Brücke zur Insel Krk erhoben.

Generelle Pflichten im Falle eines Unfalls

Der Verkehrsunfall sollte vor allem unbedingt der Polizei gemeldet werden (Tel. 92) Sichern Sie die Unfallstelle (stellen Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen Sie Maßnahmen zur Verhütung neuer Gefahren. Warten Sie auf die Polizei. Alle Informationen über die Klärung des Unfalls, über kroatische Versicherungsgesellschaften, Reparaturwerkstätten usw. können Sie von den Polizisten erhalten, die den Unfall aufgenommen haben. Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung, gleich wie erheblich, verlangen Sie von der Polizei eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung, ohne die Sie die Staatsgrenze nicht verlassen können.