Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis (auch dem vorläufig ausgestellten) nach Österreich einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich. Gemäß des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 ist die Einreise auch mit einem weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis möglich.
Bei Ihrer Einreise nach Österreich unterliegen die von Ihnen mitgeführten Waren keiner Zollkontrolle. Reisende dürfen die von ihnen in einem anderen EU-Mitgliedstaat versteuert erworbenen Waren einführen, sofern diese dem Eigenbedarf dienen. Für gewisse Waren existieren Richtmengen:
Für Waren aus Duty-Free-Shops gilt die Höchstmenge des Warenverkehrs mit Nicht-EU-Ländern. Die nachstehenden Waren dürfen Sie abgabenfrei aus einem Drittstaat einführen, sofern sie zu Ihrem persönlichen (nicht gewerblichen) Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind: