Ferienhäuser Österreich – Ein Ferienhaus in den Bergen

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Wichtige Verkehrsregeln in Österreich

Ferienhausurlaub ist individueller Urlaub. Bis auf wenige Ausnahmen können Sie alle Urlaubsziele von NOVASOL mit dem eigenen PKW erreichen. Das hat den Vorteil, Sie können einpacken was ins Auto geht und Sie sind vor Ort mobil.

Uns liegt daran, dass Sie unbeschadet ans Ziel Ihrer Reise kommen und informieren Sie gern über die wichtigsten Verkehrsregeln im Österreich.

Führerschein

Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.

Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen

Die Vignette kann bei Tankstellen im Grenzbereich erworben werden.

Die Vignette muss laut Vorschrift an die Innenseite der Windschutzscheibe oder auf eine vordere, nicht versenkbare Seitenscheibe geklebt und gut sichtbar sein.

Die Vignette darf nicht im Bereich eines Blendschutzstreifens platziert werden. Ebenso sollten ältere Mautplaketten unbedingt von der Scheibe entfernt werden. Hier wird streng kontrolliert!

Höchstgeschwindigkeit

Für PKW und Motorräder auf Landstrassen 100 km/h

auf Autobahnen 130 km/h

im Ortsgebiet zwischen den Ortstafeln 50 km/h

für PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg, Zugfahrzeug bis maximal 3,5 t Gesamtgewicht) Ortsgebiet 50 km/h, Autobahnen und Freilandstrassen 100 km/h

Alkohol am Steuer

Die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille! Die Geldstrafe bei Überschreitung dieser Grenze liegt zwischen Euro 218,00 - 3.634,00 und hat den Führerscheinentzug zur Folge.

Treibstoffe

Bleifreies Normalbenzin (91 Oktan)

Euro-Super (bleifrei 95 Oktan)

Super Plus (98 Oktan; bleifreies Benzin mit Bleiersatz für ältere Kraftfahrzeuge)

Diesel und Flüssiggas (ca. 45 Flüssiggas-Tankstellen)

Weitere nützliche Hinweise

Die Alpenstraßen sind vor allem auf Nebenstrecken teilweise einbahnig, reich an Kehren und erfordern oft überdurchschnittliches fahrerisches Können.

An Bahnübergängen darf 80 m vor und nach den Gleisen nicht überholt werden.

Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt.

Schulbusse, die die Warnblinkanlage und rot-gelbe Warnleuchten eingeschaltet haben, dürfen nicht passiert werden.

Auf Bergstraßen haben öffentliche Busse an Haltestellen beim Stoppen und Anfahren Vorrang.

Auch Motorradfahrer haben einen Verbandskasten mitzuführen.

An Straßen mit Gegenverkehr muss stets so geparkt werden, dass zwei Fahrspuren frei bleiben.

Gelbe, gezackte Markierungen am Straßenrand bedeuten "Parkverbot".

Im eingeschränkten Halteverbot darf maximal 10 Min. gehalten werden.

Handys dürfen nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden.

Winterausrüstung

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein.

Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" weist darauf hin, dass Winterreifen Pflicht sind.

Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauen Grund und Schneekettensymbol trifft.

Die Benutzung von Spikereifen ist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht erlaubt - allerdings nur im Zeitraum 15. November bis zum ersten Montag nach dem Ostermontag.

Es gibt in Österreich zahlreiche Pässe, die in den Wintermonaten November bis April (manchmal länger je nach Wetterlage) nur mit Schneeketten befahren werden dürfen/können.

Die Passstraßen sind im Winter häufig gesperrt. Ganzjährig geöffnete Alpenübergänge: Brennerpass, Fernpass, Reschenpass, Arlbergpass.

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