Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren genügt ein Personalausweis. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.
Ausländische Valuta können unbegrenzt eingeführt, Beträge über 5.000 Euro müssen jedoch deklariert werden.
Zollfrei sind auch 200 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1.000 Gramm Rauchtabak. Ausserdem 10 Liter Spirituosen und 20 Liter Likörwein, Wermutwein und 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) sowie 110 Liter Bier. Ferner Dinge des persönlichen Bedarfs, wie Fernglas, Schmalfilmkamera, Videokamera, Computer, CD-Player, Radio und Fernseher, zwei Fotoapparate, je zehn Filme. Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen aus der Zeit vor Mai 1945 ist nur mit einer besonderen Genehmigung möglich.
Einfuhr von Haustieren Tiere benötigen einen vom Tierarzt ausgestellten Heimtierausweis, der den bisherigen Impfpass ersetzt. Das Tier muss mindestens 30 Tage und max. 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein und durch eine Tätowierung dem Ausweis eindeutig zugeordnet werden können.