Arriving on a Saturday will increase the number of available properties

Einreisebestimmungen für Schweden

Durch die EU oder andere Abkommen mit nicht EU Staaten sind schon viele Grenzen für Urlaubsreisen gefallen. Es gibt auch kaum noch Kontrollen bei der Einreise. Allerdings sollte man einige Punkte als Ferienhausurlauber auch weiterhin noch beachten.

Steuerfreie Alkohol-Einfuhr aus anderen EU-Staaten ist nur erlaubt, wenn:

  • der Alkohol für den eigenen Verbrauch bestimmt ist (d.h. für den der einführt, für die Familie oder als Geschenk für verwandte Personen)
  • von der Person eingeführt wir, die den Alkohol verbraucht

Höchstmengen

  • 10 Liter Spirituosen (über 22%)
  • 20 Liter Starkwein (15-22%)
  • 90 Liter Wein (3,5 – 15%)
  • 110 Liter Starkbier
  • Beachten Sie bitte, dass nur Personen über 20 Jahre Alkohol einführen dürfen!

Zoll- und steuerfreie Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten, Åland, den Kanaren und ähnlichen Reisezielen ist nur erlaubt, wenn:

  • der Alkohol für den eigenen Verbrauch bestimmt ist (d.h. für den der einführt, für die Familie oder als Geschenk für verwandte Personen)
  • von der Person eingeführt wir, die den Alkohol verbraucht

Höchstmengen

  • 1 Liter Spirituosen (über 22%)
  • 2 Liter Starkwein (15-22%)
  • 2 Liter Wein (3,5-15%)
  • Bier wird mit anderen eingekauften Waren verrechnet. Insgesamt darf der Einkaufswert nicht über 1700 SEK liegen. Alles was darüber liegt muss versteuert werden.
  • Beachten Sie bitte, dass nur Personen über 20 Jahre Alkohol einführen dürfen!

Zoll und Steuern auf Alkohol, der die Höchstmengen überschreitet

  • Spirituosen: Zoll 4 SEK/l, Steuern 253 SEK/l
  • Starkwein: Zoll 2 SEK/l, Steuern 67 SEK/l
  • Wein: Zoll 1 SEK/l, Steuern 31 SEK/l
  • Starkbier: Zoll 3 SEK/l, Steuern 14 SEK/l

Steuerfreie Tabak-Einfuhr aus anderen EU-Staaten ist nur zulässig wenn:

  • die Tabakwaren in einem anderen EU-Land erworben wurden und für den eigenen Verbrauch oder die Familie bestimmt sind.
  • Der Verbraucher selbst die Waren einführt.

Höchstmengen

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • Beachten Sie bitte, dass nur Personen über 18 Jahre Tabakwaren einführen dürfen!
  • Aus Tschechien, Slowakien, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland und Litauen gelten andere Höchstmengen.

Zoll- und steuerfreie Einfuhr aus Nicht-Eu-Staaten und Åland, den Kanaren und ähnlichen Gebieten ist nur zulässig wenn:

  • die Tabakwaren für den eigenen Verbrauch, für die Familie oder als Geschenk für nahe Bekannte vorgesehen sind.
  • der Verbraucher die waren selbst einführt.

Höchstmengen

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 20 Zigarren oder
  • 250 g Tabak
  • Beachten Sie bitte, dass nur Personen über 18 Jahre Tabakwaren einführen dürfen!

Lebensmittel-Einfuhr aus der EU

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln gilt auch Norwegen als EU-Land!

Fisch, Wassertiere und Krebstiere dürfen eingeführt werden, wenn:

  • sie privat verzehrt werden sollen
  • die Höchstmenge 15 kg nicht überschritten wird
  • die Fische gereinigt und ausgenommen sind

Fleisch- und Fleischprodukte dürfen eingeführt werden, wenn:

  • sie privat verzehrt werden sollen
  • die Höchstmenge 15 kg nicht überschritten wird
  • Es darf außerdem 1 kg Fleischkonserven eingeführt werden

Andere Lebensmittel

Milch, Käse, Butter und Eier sind Beispiele von Lebensmitteln, die nicht frei nach Schweden eingeführt werden dürfen. Es gibt aber einige Ausnahmen.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln gilt auch Norwegen als EU-Land!

Fisch, Wassertiere und Krebstiere dürfen eingeführt werden, wenn:

  • sie privat verzehrt werden sollen
  • die Höchstmenge 1 kg nicht überschritten wird
  • die Fische gereinigt und ausgenommen sind.

Fleisch, Milch und deren weiterverarbeitete Produkte dürfen eingeführt werden, wenn:

  • das Importunternehmen die notwendigen Papiere, wie Gesundheitszeugnisse der Behörden des jeweiligen Landes vorweisen kann und die Waren nach der Kontrolle des schwedischen Amtes für Lebensmittel freigegeben werden.
  • Beachten Sie bitte, dass der Wert der zoll- und steuerfrei eingeführten Waren 1700 SEK nicht überschreiten darf.

Mit dem Haustier nach Schweden

  • Hunde und Katzen können mit nach Schweden genommen werden. Hierzu sind allerdings umfangreiche Vorbereitungen notwendig, die mindestens 6 Monate in Anspruch nehmen.
  • Bevor Sie nach Schweden einreisen können, müssen Hund oder Katze entweder tätowiert oder mit einem Mikrochip versehen werden.
  • Sie müssen sich außerdem den neuen blauen Haustierpass zulegen, der für die gesamte EU einheitlich ist.
  • Neben den üblichen Impfungen wie Staupe muss das Haustier vor allem gegen Tollwut geimpft werden.
  • Frühestens nach 120 und spätestens nach 365 Tagen muss eine Blutprobe entnommen werden und von einem anerkannten Labor auf ausreichend Antikörper untersucht werden. Die notwendige Menge Antikörper beträgt 0,5 IE/ml. Dies ist bei regelmäßiger Nachimpfung Ihres Haustiers nur einmal notwendig. Ihr Tierarzt vermerkt das Testergebnis im Pass.
  • Ferner muss das Haustier frühestens 10 Tage vor der Einfuhr nach Schweden mit einem Mittel gegen den Zwergbandwurm entwurmt werden. Auch dies muss im Pass bescheinigt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Einfuhr Ihres Tieres stets bei der jeweiligen Zollstation melden müssen.