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Preisnachlässe auf verschiedene Attraktionen und Sehenswürdigkeiten. Vorteile in Schweden

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Das Jedermannsrecht in Schweden

Im Grunde soll das Jedermannsrecht allen den freien Zugang zur Natur ermöglichen. Aber Rechte setzen auch Pflichten voraus, wie etwa Naturschutz, Schutz der Wildtiere und Rücksicht auf Grundbesitzer und Mitmenschen, die sich in der Natur aufhalten. Man kann das Jedermannsrecht mit dem Motto "Nicht stören - Nicht zerstören" zusammenfassen.

Das Jedermannsrecht in Schweden wurde erlassen, um der städtischen Bevölkerung den Zugang zur Natur zu erleichtern. Da Ausflüge in die Natur immer beliebter wurden, war es notwendig, Regeln für Landbesitzer und die Allgemeinheit aufzustellen. Weiter unten werden die Rechte und Pflichten kurz zusammengefasst.

Jedermannsrecht Schweden

  • Überall außer auf Privatgrundstücken und bestellten Feldern sich aufzuhalten.
  • Durch Weiden zu gehen. Aber wir dürfen nicht vergessen, die Gatter hinter uns zu schließen.
  • eine Nacht zu zelten, ohne den Grundbesitzer um Erlaubnis zu bitten
  • Wilde Blumen zu pflücken, Beeren und Pilze sammeln. Ausgenommen sind geschützte Arten.
  • Feuer zu entfachen, wenn keine Brandgefahr besteht.
  • Mit trockenen Ästen und Fallholz Feuer anzuschüren.
  • Auf privaten Gewässern zu rudern, paddeln und zu segeln.
  • Mit Angelruten in öffentlichen Gewässern zu fischen. Angelkarten müssen für alle Gewässer gelöst werden.

  • Die Natur sowie lebende Bäume und Büsche zu schädigen.
  • Privatgrundstücke und bestellte Felder zu betreten.
  • Mit Motorfahrzeugen durchs Gelände zu fahren.
  • Vogelnester und Eier auszunehmen.
  • Land und Seen zu verschmutzen.

  • dass der Grundbesitzer gerne informiert werden möchte, wenn Sie auf seinem Grund zelten.
  • Ihren Hund anzuleinen, damit andere Tiere nicht gestört werden.
  • Zelt- und Rastplätze in dem Zustand zu hinterlassen, den Sie selbst gerne vorfinden möchten.