Arriving on a Saturday will increase the number of available properties

Einreisebestimmungen fur Spanien

Durch die EU oder andere Abkommen mit nicht EU Staaten sind schon viele Grenzen für Urlaubsreisen gefallen. Es gibt auch kaum noch Kontrollen bei der Einreise. Allerdings sollte man einige Punkte als Ferienhausurlauber auch weiterhin noch beachten.

Reisepapiere

Gültiger Personalausweis (EU-Bürger), Reisepass

Zollbestimmungen

Keine Beschränkungen und Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführter Waren. Problemlos können Privatpersonen Waren mitführen, die im EU- Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert (sog. verbrauchssteuerpflichtige) wurden (ohne nochmalige Besteuerung) und wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden.

Als Eigenbedarf gilt:

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000g Rauchtabak;
  • Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110Liter Bier.
  • Die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant ist bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländer) von Eingangsabgaben befreit.

Außerdem abgabenfrei sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak;
  • 2 Liter nicht schäumende Weine;
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein;
  • 50 g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette.

Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 17 Jahren für: Spirituosen, Tabakwaren, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 15 Jahren für: Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.