Durch die EU oder andere Abkommen mit nicht EU Staaten sind schon viele Grenzen für Urlaubsreisen gefallen. Es gibt auch kaum noch Kontrollen bei der Einreise. Allerdings sollte man einige Punkte als Ferienhausurlauber auch weiterhin noch beachten.
Gültiger Personalausweis (EU-Bürger), Reisepass
Keine Beschränkungen und Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführter Waren. Problemlos können Privatpersonen Waren mitführen, die im EU- Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert (sog. verbrauchssteuerpflichtige) wurden (ohne nochmalige Besteuerung) und wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden.
Außerdem abgabenfrei sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen:
Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 17 Jahren für: Spirituosen, Tabakwaren, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; Keine Steuerbefreiung bei Reisenden unter 15 Jahren für: Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.