Arriving on a Saturday will increase the number of available properties

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Ungarn

Ferienhausurlaub ist individueller Urlaub. Bis auf wenige Ausnahmen können Sie alle Urlaubsziele von NOVASOL mit dem eigenen PKW erreichen. Das hat den Vorteil, Sie können einpacken was ins Auto geht und Sie sind vor Ort mobil.

 

Uns liegt daran, dass Sie unbeschadet ans Ziel Ihrer Reise kommen und informieren Sie gern über die wichtigsten Verkehrsregeln in Ungarn.

  • Höchstgeschwindigkeiten: Innerhalb von Ortschaften 50 km/h; außerhalb von Ortschaften 90 km/h; auf Schnellstraßen 110 km/h; auf Autobahnen 130 km/h.
  • Außerhalb von geschlossenen Ortschaften muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Bei einem Unfall muss unbedingt die Polizei gerufen werden, auch ohne Personenschaden. Die Rufnummer der Polizei lautet 107 (für ganz Ungarn kostenfrei). Die Unfallstelle darf bis zum Eintreffen der Polizei nicht verlassen werden. Im Falle eines Personenschadens wählen Sie die Rufnummer 104 (kostenfrei).
  • Pannenhilfe rund um die Uhr 06-309462201.
  • Für die Benutzung der Autobahnen gilt Vignettenpflicht! Diese können an den Grenzübergangsstellen und an Tankstellen erworben werden. Es gibt Vignetten für vier und zehn Tage sowie für einen Monat oder ein Jahr. Der Geltungsbereich betrifft die Autobahnen M0, M1, M3 und M7.
  • Bleifreies Benzin (Eurosuper, 95 Oktan) wird flächendeckend angeboten.
  • Das ungarische Straßennetz ist über 30.000 km lang, alle Ortschaften des Landes (insgesamt ca. 3.200) sind auf asphaltierten Fahrwegen zu erreichen.
  • In Ungarn gilt die 0-Promille-Grenze. Es gibt bei Überschreitungen hohe Strafen, bis hin zum Führerscheinentzug.

Hinweis für Autofahrer

Zum 1. Juli 2011 wurde die Straßenverkehrsordnung in Ungarn geändert. Ab sofort können von der Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) an Ort und Stelle erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen. Diese Information ist im Internet nachzulesen unter: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UngarnSicherheit