Arriving on a Saturday will increase the number of available properties

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Einreisebestimmungen für Haustiere

Für die Einreise mit Ihrem Hund nach Dänemark benötigen Sie:

Dänemark
Hund wird gechippt

  • NEU: Seit dem 3. Juli 2011 gilt die Chippflicht bei Riesen mit Hunden in die Länder der EU (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments)!
  • EU-Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung

Seit 1. Juli 2010 ist die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert worden. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

 

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

 

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

 

Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingsplätze oder dergleichen umfasst.

 

Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Hunde, die nach diesem Datum geboren, übertragen oder verkauft werden sind nicht Gegenstand dieser Übergangsregelung.

 

Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung (ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation) und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

 

Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

 

Quelle: Dänisches Justizministerium, Stand September 2010.

 

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

 

Einreisebestimmungen in anderen Ländern

Über Einreisebestimmungen, die in anderen Ländern gelten und die über die EU-Verordnung hinausgehen, informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Tourismuszentralen.

Einreisebestimmungen für Schweden

In Schweden wird es ab dem 01.01.2012 für alle Vierbeiner noch einfacher den Urlaub mit der ganzen Familie zu verbringen. Denn die Einreisebestimmungen für die Einreise mit Hunden werden sich für Schweden lockern! Somit entfällt 2012 die Tollwutantikörperbestimmung ebenso wie die Vorschrift der Behandlung gegen Bandwürmer.

Weiterhin verpflichtend sind die Bestandteile der EU-Verordnung: Heimtierpass; letzte Impfung gegen Tollwut nicht älter als 360 Tage und nicht jünger als 30 Tage, Hund muss gechipt sein. (ID-Nummer im Heimtierpass). Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die aktuelle Verordnung.