Hinweise für Urlaub in der Modellregion Büsum

Lieber Gast,

nochmal vielen Dank für Ihre Buchung.

In der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 16.05.2021 ist eine touristische Reise in die Gemeinde Büsum, Gemeinde Westerdeichstrich und Gemeinde Büsumer Deichhausen nur unter Einhaltung der im Modellprojekt bestehenden Bedingungen möglich.

Als Vorwort wollen wir Sie auf folgendes Info-Schreiben der Region Büsum hinweisen:

Info-Schreiben Modellprojekt Büsum 

Bitte Lesen Sie auch die untenstehenden wichtigen Hinweise sorgsam durch. 
 


Einverständniserklärung

Ohne eine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Modellprojekt und zur Verarbeitung der Daten, sind wir gezwungen eine Buchung zu touristischen Zwecken zu stornieren. Möchten Sie also Ihre Buchung aufrechterhalten, müssen wir Sie darum bitten, unter nachfolgendem Link die erforderliche Einverständniserklärung abzurufen und auszufüllen. Das Dokument ist einzeln von jedem mitreisenden Erwachsenen auszufüllen und zu unterschreiben.

Hier geht es zur Einverständniserklärung

Die ausgefüllte(n) und unterschriebene(n) Einverständniserklärung(en) bitten wir Sie dann anschließend bis 23:00 Uhr am Folgetag der Buchung an die folgende E-Mail-Adresse zu senden:

modellregion@novasol.com

Bitte senden Sie uns die Erklärung erst zu, nachdem Sie gebucht haben und denken Sie daran, immer Ihre Buchungsnummer anzugeben, wenn Sie uns die Unterlagen zusenden, damit wir die Erklärungen schneller zuordnen können.

Ein Aufenthalt zu touristischen Zwecken in der von Ihnen gebuchten Ferienimmobilie ohne Teilnahme am Modellprojekt ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Sollten wir nicht alle Erklärungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist erhalten haben, sind wir gezwungen, die Buchung zu stornieren. Die Stornierung erfolgt in diesem Fall selbstverständlich kostenlos.
 

Fröhliche Familie am Strand

Testpflicht

Die touristische Nutzung der gebuchten Ferienimmobilie im Rahmen des Modellprojekts ist nur dann möglich, wenn Sie und alle Mitreisenden folgende Nachweise über negative PCR- oder PoC-Corona-Antigen-Schnelltests vorlegen:

  1. Anreisetest“: vor Anreise dem Gastgeber zuzusenden, dann bei Check-in im Original vorzulegen, darf nicht älter als 48 Stunden sein (z. B. in der Heimatregion durchgeführt)
  2. Eingangstest“: Vorzulegen beim Check-in (Schlüsselübergabe), tagesaktuell
  3. Folgetests“: Vorzulegen alle drei Tage (d.h. alle 72 Std.), tagesaktuell (beim Gastgeber oder in einem Schnelltestzentrum durchzuführen)

Selbsttests (Laientests) sind nicht zulässig. Die Testpflichten gelten für alle Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahrs und nach dem aktuellen Stand auch für geimpfte und genesene Personen. 

  • Über das NOVASOL-Büro von Familie Schulze betreute Häuser: Gäste können sich in insgesamt 8 Testzentren im Ort ohne Termin testen lassen. Nach Absprache z.B. bei Spätanreisen außerhalb der Öffnungszeiten des Testzentrums auch direkt im Servicebüro.
  • Alle anderen Objekte: Bitte kontaktieren Sie den Eigentümer bzw. Verwalter.

Alle Informationen unter https://www.schnelltest-buesum.de/
 

Darüber hinaus ist zu beachten: 

  • Im Innen- und Außenbereich der Gastronomie und ggf. bei der Nutzung anderer touristischer Angebote ist ein Nachweis über einen negativen PCR- oder PoC-Corona-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, vorzulegen (ausgenommen Außerhaus-Verkauf).
  • Auch vollständig geimpfte Reisende müssen sich testen lassen.
  • Kosten, die im Falle eines positiven Test-Ergebnisses entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen, z.B. Kosten durch vorzeitige Abreise, Quarantäne oder sicheren Rücktransport in den Heimatort.

 

Beendigung des Modellprojekts

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Modellprojekt von den zuständigen Gesundheitsämtern jederzeit abgesagt oder abgebrochen werden kann. In diesem Fall erhalten Sie selbstverständlich den gesamten Mietbetrag bzw. den Restmietbetrag anteilig für die Tage zurück, an denen Sie nicht in der Ferienimmobilie wohnen konnten, wenn das Modellprojekt nach Ihrem Anreisedatum beendet wird. Im Falle einer solchen Stornierung oder Beendigung des Modellprojekts werden keine weiteren Entschädigungen gewährt. 

 

Hygienebestimmungen und Kontaktbeschränkungen 

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die allgemeingültigen Hygienebestimmungen und die Schutz- und Hygienekonzepte der einzelnen Betriebe und der Gemeinde Büsum einzuhalten sind. Die jeweils aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten auch im Modellprojekt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Personen eines gemeinsamen Haushalts, unabhängig von der Personenzahl, eine Unterkunft zusammen nutzen dürfen. Personen eines gemeinsamen Haushalts, und Personen eines weiteren Haushalts, dürfen eine Unterkunft gemeinsam nutzen, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen teilnehmen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. 

Für den Aufenthalt im touristischen Modellprojekt Büsum gelten die entsprechenden Allgemeinverfügungen des Kreises Dithmarschen sowie die relevanten Bundes- und Landesgesetze in der jeweils aktuellen Fassung (einschließlich der Kontaktbeschränkungen).

Die aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesportal von Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus
 
Weitere Informationen zum Modellprojekt und den Teilnahmebedingungen finden Sie auch auf der Internetseite der Region Büsum: https://www.buesum.de/modellprojekt.html

Kontaktbeschränkungen

Wenn Sie Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Modellprojekt nicht nachkommen, dann sind wir leider gezwungen, Sie zur sofortigen Abreise aufzufordern. Die dadurch eventuell anfallenden Kosten haben Sie zu tragen. In diesem Fall besteht Ihrerseits kein Anspruch auf die Rückerstattung des Mietbetrages.

Wir sind uns sicher, dass Sie trotz aller kleineren Einschränkungen einen schönen Urlaub erleben können. Die frische Nordseeluft hilft ganz bestimmt dabei!

Freiheit an der See

Wir wünschen Ihnen einen tollen Urlaub mit vielen schönen Erlebnissen!

Die besten Grüße sendet Ihnen

NOVASOL