Der Urlaub mit Hund ist die schönste Zeit des Jahres. Hier heißt es Leinen los, mit dem Vierbeiner am Strand um die Wette rennen, ein kühles Bad im Meer genießen, spannende Wanderungen in den Bergen oder Fahrradtouren mit der gesamten Familie unternehmen. Bevor Sie und Ihr Vierbeiner in den Urlaub im Ferienhaus mit Hund starten, sollten Sie sich vorab über die jeweils geltenden Regeln für die Einreise mit Hund informieren. Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir Ihnen die wichtigsten Einreisebestimmungen Hund für Ihr Reiseziel kompakt zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Die Richtigkeit kann jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt garantiert werden. Informieren Sie sich bitte unbedingt vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen für die Einreise - diese erhalten Sie beim zuständigen Tourismusamt oder der jeweiligen Botschaft.
1) Einreisebestimmungen für den Hund in Österreich
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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2) Einreisebestimmungen für den Hund in Belgien
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise, maximal 1 Jahr alt)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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3) Einreisebestimmungen für den Hund in Kroatien
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
- Einreise mit Hunden folgender Rassen nur mit gültigen FCI-Papieren & Mitführen von Maulkorb und Leine:
- Pit Bull Terrier,
- Staffordshire Bull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Bull Terrier und
- Miniature Bull Terrier
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4) Einreisebestimmungen für den Hund in Dänemark
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
- Hundegesetz verbietet die Einreise mit Hunden folgender 13 Rassen:
- Pit Bull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
- Ausnahme: Anschaffung des Hundes vor dem 17.03.2010. Zusätzlich gilt hierbei eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
- Achtung: Pit Bull Terrier und Tosa Inu sind davon ausgenommen und dürfen ausnahmslos nicht nach Dänemark einreisen. Das Verbot gilt ebenfalls für Kreuzungen, in die die oben genannten Rassen eingehen.
- Mitführen von Dokumentationen zur Rasse des Hundes, Stammbuch und Erklärung zur Abstammung des Hundes bei Hunden, die Ähnlichkeit mit den oben genannten 13 Hunderassen aufweisen:
- Tatra Schäferhund/Tatrahund/Polski owczarek podhalanski
- Cao Fila De Sao Miguel
- Bordeauxdogge/Dogue de bordeaux
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Cane Corsa Italiano
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Canario
- Anatolsk Hirtenhund
- Iberische Dogge
- Verbot für Einreise gilt nicht für Hunde, die sich lediglich auf der Durchreise befinden
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5) Einreisebestimmungen für den Hund in Frankreich
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise, maximal 1 Jahr alt -
- 3-Jahres-Tollwutimpfung auch gültig, sofern Impfstoff im Heimtierausweis angegeben)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
- Verbot der Einreise mit Hunden folgender Rassen:
- Kategorie 1 (Einreise vollständig verboten)
- American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls),
- Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier (alle ohne Stammbaum)
- Kampfhundemischlinge
- Kategorie 2 (Einreise mittlerweile auch verboten)
- American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier
- Rottweiler und ähnliche Hunde
- Für Dobermann und deutsche Doggen ist die Einreise erlaubt, aber es wird empfohlen diesen Hunden einen Maulkorb anzulegen
- Kategorie 1 (Einreise vollständig verboten)
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6) Einreisebestimmungen für den Hund in Griechenland
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise, maximal 1 Jahr alt)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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7) Einreisebestimmungen für den Hund in Italien
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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8) Einreisebestimmungen für den Hund in Luxemburg
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Einreise von Welpen unter 12 Wochen ohne Impfung erlaubt, sofern Heimtierausweis mitgeführt wird und der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gelebt hat, an dem er geboren wurde, ohne Kontakt zu wildlebenden Tieren mit Tollwut oder wenn er vom Mutterhund begleitet wird, von der er noch abhängig ist
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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9) Einreisebestimmungen für den Hund in Montenegro
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 15 Tage vor Einreise, maximal 6 Monate alt)
- Einreise von Welpen unter 12 Wochen ohne Impfung erlaubt, sofern Heimtierausweis mitgeführt wird und der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gelebt hat, an dem er geboren wurde, ohne Kontakt zu wildlebenden Tieren mit Tollwut oder wenn er vom Mutterhund begleitet wird, von der er noch abhängig ist
- Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis, bestätigt, dass der Hund gesund ist und keine ansteckenden, anmeldepflichtigen und übertragbare Krankheiten hat (nicht älter als 10 Tage)
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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10) Einreisebestimmungen für den Hund in den Niederlanden
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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11) Einreisebestimmungen für den Hund in Norwegen
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 12 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Bandwurmbehandlung innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor Einreise
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
- Verbot der Einreise mit Hunden folgender Rassen:
- American Staffordshire Terrier,
- Dogo Argentino,
- Tosa Inu,
- Fila Brasileiro,
- Tschechischer Wolfshund,
- Pit Bull und sämtliche Mischungen aus diesen Rassen.
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12) Einreisebestimmungen für den Hund in Polen
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, maximal 1 Jahr vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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13) Einreisebestimmungen für den Hund in Slowenien
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Einreise von Welpen unter 12 Wochen ohne Impfung erlaubt, sofern Heimtierausweis mitgeführt wird und der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gelebt hat, an dem er geboren wurde, ohne Kontakt zu wildlebenden Tieren mit Tollwut oder wenn er vom Mutterhund begleitet wird, von der er noch abhängig ist. Die Mutter muss eine gültige Tollwutimpfung haben
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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14) Einreisebestimmungen für den Hund in Spanien
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise, maximal 1 Jahr alt)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Leinen- und Maulkorbpflicht bei Einreise mit Hunden folgender Rassen:
- Pitbull-Terrier,
- Staffordshire-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Rottweiler,
- Dogo Argentino,
- Fila Brasiliero,
- Tosa-Inu und
- Akita-Inu
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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15) Einreisebestimmungen für den Hund in Schweden
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 30 Tage und maximal 360 Tage vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 12 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Empfehlung, aber kein Muss: Impfung gegen Staupe und Leptospirose
- Vor der Einreise mit Hund nach Schweden, muss dieser beim Zoll angemeldet werden: https://privattjanster-djuranmalan.tullverket.se/#!/start
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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16) Einreisebestimmungen für den Hund in die Schweiz
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Einreise mit Hund nur mit Eigentümer oder einer vom Eigentümer bevollmachteten Person
- Einreise von Welpen unter 12 Wochen ohne Impfung bzw. Welpen zwischen 12 und 16 Wochen mit Impfung erlaubt, sofern Heimtierausweis mitgeführt wird und der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gelebt hat, an dem er geboren wurde, ohne Kontakt zu wildlebenden Tieren mit Tollwut (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung) oder wenn er vom Mutterhund begleitet wird, von der er noch abhängig ist
- Welpen bis zu einem Alter von 56 Tagen müssen vom Muttertier begleitet werden
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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17) Einreisebestimmungen für den Hund in Portugal
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
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18) Einreisebestimmungen für den Hund in Zypern
- EU-Heimtierausweis & Mikrochip zur Identifikation Ihres Vierbeiners
- Gültige Tollwutimpfung (mind. 3 Wochen vor Einreise)
- Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen
- Hunde unter einem Alter von 111 Tagen dürfen nicht einreisen
- Einfuhr von maximal fünf Hunden
- Verbot der Einreise mit Hunden folgender Rassen:
- American Pitbull Terrier (Pitbull-Terrier)
- Japanischer Tosa Inu (kurz Tosa)
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- Fila Brasileiro (brasilianische Dogge)
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Wie im Artikel ersichtlich, gelten generell die EU-Bestimmungen zur Einreise mit Heimtieren sowie einige spezielle Regeln in den einzelnen Ländern. Die Maulkorb- und Leinenpflicht ist meistens in den einzelnen Städten und Gemeinden geregelt. Eine generelle Leinenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr, auf öffentlichen Plätzen und Veranstaltungen. Genaue Informationen können Sie vorab bei Ihrem Unterkunftsanbieter oder der ansässigen Tourist-Information erfragen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise in den Urlaub mit Hund!