Durch die EU oder andere Abkommen mit nicht EU-Staaten sind schon viele Grenzen für Urlaubsreisen gefallen. Es gibt auch kaum noch Kontrollen bei der Einreise. Allerdings sollte man einige Punkte als Ferienhausurlauber auch weiterhin noch beachten.
Für die Einreise deutscher Urlauber nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt.
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Auch wenn in der Praxis nicht immer ein Lichtbild gefordert wird, ist nach den geltenden kroatischen Vorschriften auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Das Einreisedokument (Personalausweis/Pass/Kinderausweis) muss drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument).
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien und von Kroatien nach Deutschland gelten folgende Mengenbegrenzungen:
* 2 Liter Wein
* 1 Liter höherprozentiger Alkohol
* 8 Dosen / Flaschen Bier
* 1 Liter H-Milch
* 1 kg Käse
* 1 Stange Zigaretten
Es besteht eine vorläufige Verordnung zur Ein- und Durchfuhr von Fleisch und Fleischprodukten:
Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Schweinefleisch und Fleisch von wilden Huftieren ist verboten (z. B. Schinken, Wurst und vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven die bei hoher Temperatur verarbeitet wurden dürfen eingeführt werden. Die Einfuhr oder der Transit von Geflügelfleisch nach oder durch Kroatien ist derzeit verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle.